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Abgabeart

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Wie sind die Steuererklärungen abzugeben?

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Die Erklärung ist ausschließlich im Wege der elektronischen Datenübermittlung abzugeben. Hierbei ist folgendes zu beachten:

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1. Der/die Steuerpflichtige(n) müssen über ein persönliches Passwort verfügen, das unter www.portaldasfinancas.gov.pt angefordert werden kann. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Erklärung erfolgt über das Finanzportal unter www.portaldasfinancas.gov.pt.. Nach Abgabe der Erklärung können Sie den Nachweis unter folgender Adresse einsehen und ausdrucken www.portaldasfinancas.gov.pt/obter/comprovativoIRS.

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2. Der Nachweis der eingereichten Erklärung kann nach der Validierung und Feststellung der Richtigkeit der Erklärung durch die Finanzverwaltung unter der oben genannten Adresse eingesehen und ausgedruckt werden.

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3. Nach Einreichung der Steuererklärung über das Internet kann die Steuer- und Zollbehörde die Vorlage von Dokumenten verlangen, die die den Familienstand sowie die anderen in dem Mantelbogen der Erklärung genannten Personen oder andere in der Erklärung genannte Elemente belegen.

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